Information zum aktuellen Stand der Elektroenergie

Liebe Vereinsmitglieder,

alle Pächterinnen und Pächter des Kleingärtnervereines Rudolphia e.V. 1902 waren bis zum 30.06.2026 aufgefordert, dem Vorstand ein Prüfprotokoll nach DIN VDE 0105-100 zu übermitteln, das nicht älter als vier Jahre ist. Lag dieses Anfang Juli nicht vor, wurden die betroffenen Pächterinnen und Pächter erneut angeschrieben und aufgefordert, dieses bis zum 31.08.2026 vorzulegen. 

Gern stellen wir erneut die Beweggründe und das weitere Vorgehen dar. 

In 2025 erreichten den Vorstand verschiedene Informationen zu Spannungsstörungen bzw. Störungen in der Versorgung mit Elektroenergie in einzelnen Bereichen der Kleingartenanlage. Seitdem stehen wir mit verschiedenen Fachfirmen im Austausch, um die Ursache(n) zu ermitteln und eine dauerhafte und sichere Lösung zu finden. 

Da die Probleme zunächst noch unregelmäßig auftraten bzw. bemerkt wurden, fasste der Vorstand den folgenden Beschluss: 

Vorstandsbeschluss 08/2025 

Beim Pächterwechsel ist ein aktuelles Prüfprotokoll der elektrischen Anlage anzufertigen und dem Vorstand vorzulegen.

Prüfprotokolle der elektrischen Anlagen müssen spätestens alle vier Jahre vorgelegt werden, es sei denn, auf dem alten Protokoll ist eine kürzere Frist vermerkt.

Dieser Vorstandsbeschluss wurde im Tagesordnungspunkt 8 (Ausblick auf das Gartenjahr 2926) im Rahmen der Mitgliederversammlung am 09.11.2025 diskutiert. 

Mit Wirkung vom 01.01.2026 trat eine neue Bauordnung des Stadtverbandes „Dresdner Gartenfreunde“ e. V. in Kraft. Diese wurde durch den Vorstand des Stadtverbandes am 10.11.2025 beschlossen und hatte auch Auswirkungen auf unseren KGV. Für den Umgang mit Elektroenergie galt nunmehr Folgendes, was allen Vereinsmitgliedern per Rundmail und Aushang bekannt gegeben wurde: 

Als Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Elektroanlage (das sind Sie als Unterpächterin bzw. Unterpächter) sind Sie verpflichtet: 

  • diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und Eingriffe nur durch dazu berechtigte Fachleute vornehmen zu lassen, 
  • auf Verlangen des Vereinsvorstands die Sicherheit der Anlage durch Prüfprotokolle zu belegen:
    • nach Erstellung einer Anlage (Errichterprotokoll nach DIN VDE 0100-600), 
    • nach deren Instandsetzung/Veränderung sowie 
    • als Wiederholungsprüfungen aller vier Jahre (Prüfprotokoll nach DIN VDE 0105-100), 
  • zur Ermittlung des Energieverbrauchs einen geeichten Zähler bereitzustellen. 

Um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen, waren alle Pächterinnen und Pächter des Kleingärtnervereines Rudolphia e.V. 1902 aufgefordert ein Prüfprotokoll nach DIN VDE 0105-100 zu übermitteln, das nicht älter als vier Jahre ist. Die letzten Prüfungen der Anlagen lagen in der Regel 10 Jahre zurück. 

Zur Unterstützung der Pächterinnen und Pächter zur Beibringung der Prüfprotokolle organisierte der Vorstand ca. 150 Prüftermine bei drei verschiedenen Fachfirmen. 

Nach Auswertung der Elektroprüfprotokolle und nach Einschätzung der Fachfirmen liegt die Ursache für die festgestellten Spannungsstörungen bei Teilen unserer Hauptleitungen. Diese wären altersbedingt zu erneuern. Hierzu stehen wir bereits mit Fachfirmen in Kontakt und holen entsprechende Angebote ein. Zur Mitgliederversammlung erfolgt die Abstimmung zum weiteren Vorgehen. 

Aktuell klären wir mit den Fachfirmen, welche Bereiche konkret betroffen sind und wie eine Übergangslösung aussehen und umgesetzt werden kann. Sobald uns hierzu belastbare Informationen und entsprechende Angebote vorliegen, werden wir über das weitere Vorgehen informieren. 

Wahrscheinlich ist es, die Absicherung in den Unterverteilungen an den Vereinswegen entsprechend geringer zu dimensionieren. Dadurch können die Sicherungsautomaten bereits bei niedrigeren Strömen zuverlässig auslösen. 

Diesem Prozedere folgten auch die Fachfirmen, um die Anlagen der Pächterinnen und Pächter in den Lauben zu prüfen: kurzfristig wurden Sicherungen in den Verteilerkästen geringer dimensioniert. 

Für die betroffenen Parzellen würde dies allerdings bedeuten, dass bis zur Erneuerung der Hauptleitungen eine geringere elektrische Leistung zur Verfügung steht. Insbesondere der gleichzeitige Betrieb mehrerer leistungsstarker Elektrogeräte könnte dadurch eingeschränkt sein. 

Darüber hinaus bitten wir alle Pächterinnen und Pächter, die Prüfprotokolle gründlich zu lesen und die aufgeführten Mängel beseitigen zu lassen. Dies wird möglicherweise bei der Schadensregulierung im Versicherungsfall relevant. Die Mängel sind mit dem Prüfprotokoll in der Gartenakte dokumentiert. 

Insofern dem Vorstand das geforderte Prüfprotokoll nicht vorliegt bzw. aus dem Prüfprotokoll hervorgeht, dass derzeit ein sicherer Betrieb der Anlage nicht gewährleistet werden kann, trennt der Verein die Parzelle von der Stromversorgung. 

Wie hoffen auf Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen in den Vorstandssprechstunden zu Verfügung. 

Der Vorstand

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