Stromzähler
Stromzähler haben eine begrenzte „Lebensdauer“. Die Eichfrist sorgt dafür, dass Messwerte genau und rechtssicher sind.
Mechanische Stromzähler sind 16 Jahre, elektronische nur 8 Jahre geeicht.
Nach Ablauf der Frist müsst ihr den Zähler durch eine Fachfirma austauschen lassen. Reicht als Nachweis bitte ein aktuelles Protokoll nach DIN VDE 0105-100 beim Vorstand ein.
Wasseruhren
Auch Wasseruhren müssen regelmäßig erneuert werden. Wasseruhren sind immer für sechs Jahre geeicht.
Nach Ablauf der Eichfrist kümmert ihr euch bitte selbst um eine neue Uhr und informiert den Vorstand mit einem Nachweis in Form eines Fotos. Wasseruhren bekommt ihr in jedem Baumarkt; ein Fachmann ist für den Einbau nicht nötig. Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an den Vorstand oder die Wasserwarte wenden.
Mit diesem Formular könnt ihr uns bei Fragen oder Zählerwechseln kontaktieren. Bitte beachtet, dass ihr die Nachweise zusätzlich per Email an vorstand@kgv-rudolphia.de schicken müsst.