Wie komme ich an einen freien Garten?
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Was mache ich, wenn ich meinen Garten wieder abgeben will?
In der Rudolphia werden jedes Jahr etwa 10 bis 20 Parzellen neu verpachtet. Wir haben in diesem Jahr eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Bewerbungen erhalten. Aus diesem Grund nehmen wir im laufenden Jahr keine weiteren Bewerbungen mehr entgegen. Sollte weiter Interesse bestehen, nehmen wir Bewerbungen gern ab Januar 2027 über unser Formular entgegen.
Voraussetzungen für einen Garten:
- Ihr werdet Mitglied im Kleingärtnerverein Rudolphia e.V. 1902 und bringt euch nach deinen Möglichkeiten ins Vereinsleben ein.
- Ihr haltet euch an das Bundeskleingartengesetz, die Rahmenkleingartenordnung und an unsere Satzung.
- Ihr pachtet den Boden und kauft nur Haus und Bepflanzung von der Vorpächterin oder dem Vorpächter.
- Ihr seid in der Lage, die laufenden Kosten für Pacht, Versicherung, Vereinsleben und die Gestaltung eures Gartens zu übernehmen.
Wenn ihr den Garten abgeben möchtet, gibt es Folgendes zu beachten:
- Kündigung: Reicht die Kündigung für den bestehenden Unterpachtvertrag und die Mitgliedschaft jeweils schriftlich ein.
- Die Kündigung für den bestehenden Unterpachtvertrag erfolgt zum 30.11. des Jahres und muss dem Vorstand spätestens am dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Jahres vorliegen. Einvernehmliche Regelungen, den Kleingarten eher abzugeben, sind jedoch jederzeit möglich.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft muss zum 31.12. des Jahres erfolgen und mindestens drei Monate vor dem Ende des Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein.
- Alle im Vertrag eingetragenen Personen müssen unterschreiben.
- Bestätigung und Checkliste: Ihr erhaltet eine Kündigungsbestätigung und eine Checkliste. Füllt die Checkliste aus und sendet sie an den Vorstand zurück. Sie zeigt euch, was vor der Übergabe zu tun ist und was den Wert des Gartens beeinflusst.
- Wertermittlung: Nach Eingang der Checkliste beauftragt der Vorstand sachverständige Personen, um ein Gutachten erstellen zu lassen.
- Neuvergabe: Der Vorstand entscheidet über die neuen Pächterinnen und Pächter. Er führt eine Liste mit Bewerberinnen und Bewerbern, die sich vorgestellt haben und vergibt die Gärten nach Eingangszeitpunkt der Bewerbung. Bitte seht von Empfehlungen für Nachfolgerinnen und Nachfolger ab.
