Bauen

Was ist erlaubt?
Was muss beantragt oder angezeigt werden?
Worauf musst du vor dem Bauen achten?

Vor dem Start

Wenn du in deinem Garten etwas bauen, verändern oder dauerhaft aufstellen willst, brauchst du vorher eine schriftliche Zustimmung. Je nach Vorhaben läuft das über einen Bauantrag oder eine Bauanzeige. Mit den Arbeiten darfst du erst nach der Freigabe beginnen.

Wichtig für die Prüfung sind vollständige Unterlagen, zum Beispiel eine Skizze mit Maßen und der Lage im Garten. Anträge sind in der Regel ein Jahr gültig. Der Abschluss der Arbeiten muss dem zuständigen Vorstand gemeldet werden.

Bauantrag

Ein Bauantrag ist insbesondere nötig für:

  • Gartenlauben bis 24 m² einschließlich überdachtem Freisitz.
  • Überdachungen oder ganzjährig fest errichtete Pavillons an der Laube, wenn die Gesamtfläche mit der Laube 24 m² nicht überschreitet.
  • Terrassen
  • Gewächshäuser
  • Photovoltaikanlagen
  • Regenwasserzisternen
  • Gartenbrunnen

Für Photovoltaikanlagen, Zisternen und Gartenbrunnen ist zusätzlich der Stadtverband beteiligt. Bei Brunnen und bestimmten wasserrechtlichen Fällen können weitere Vorgaben gelten.

Bauanzeige

Eine Bauanzeige ist insbesondere nötig für:

  • Gartenzäune und befestigte Wege
  • Hochbeete, Frühbeete, Folienzelte und Tomatendächer
  • Ortsfeste Komposter
  • Rankhilfen, Rosenbögen und einfache Sicht- oder Windschutzelemente am Sitzplatz
  • Transportable Badebecken, Spielgeräte, Trampoline und saisonal aufgestellte Partyzelte
  • Miniaturlandschaften, Biotope und Gartenteiche im zulässigen Rahmen
  • Gerätekisten, Geräteschränke und Geräteunterstände

Alles, was fest mit dem Boden verbunden ist oder nur durch Eigengewicht dauerhaft steht, muss mindestens angezeigt werden.

Wichtige Grenzen

Im Kleingarten ist nur eine Laube in einfacher Ausführung zulässig, eingeschossig, ohne Keller und mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz. Die Laube darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Wasser- und Abwasserinstallationen in der Laube sind grundsätzlich unzulässig, soweit kein Bestandsschutz besteht.

Zusätzlich zur überdachten Fläche dürfen grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent der Gartenfläche, einschließlich befestigter Wege, versiegelt sein. Bei Wegen und Terrassen sollen möglichst wasserdurchlässige Bauweisen verwendet werden. Kies- oder Schotterbeete sind unzulässig.

Kurz gemerkt

  • Erst fragen, dann bauen. Vorher immer schriftliche Zustimmung einholen.
  • Bauantrag für größere oder besonders geregelte Vorhaben, Bauanzeige für Kleinanlagen und saisonale Elemente.
  • Ohne Freigabe darf nicht begonnen werden.
  • Bei Unsicherheiten hilft der Vereinsvorstand weiter.
Download Bauordnung Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V. und Bauanzeige