Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss soll Streitigkeiten innerhalb des Vereins oder zwischen Vereinsmitgliedern außergerichtlich klären und eine gütliche Einigung ermöglichen.

Hauptaufgaben

  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und dem Vorstand
  • Anstreben einer sachlichen, fairen und für alle Beteiligten akzeptablen Lösung, um Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • Beachtung der Vereinssatzung, des Bundeskleingartengesetzes und weiterer kleingartenrechtlicher Bestimmungen bei allen Entscheidungen

Verfahren

  • Der Antrag auf Schlichtung wird schriftlich gestellt.
  • Der Ausschuss prüft den Antrag und kann ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation einleiten.
  • Beide Parteien werden angehört, und es wird im Gespräch eine Einigung gesucht; der Ausschuss kann Empfehlungen aussprechen.
  • Nur wenn keine Einigung möglich ist, wird auf den Rechtsweg verwiesen.
  • Die Verfahren sind nicht öffentlich, und es dürfen keine Rechtsanwälte beteiligt werden.

Mitglieder

Eberhardt Uhlig, Rudolphweg 14, Bezirk 3

Gunter Grusser, Bohnenallee 19, Bezirk 4

Sara Walz

Kontakt: schlichtung@kgv-rudolphia.de