Erbringen von Gemeinschaftsleistungen

lt. § 5 Buchstabe d) der Satzung des Kleingärtnervereins Rudolphia e.V. 1902 vom 17.11.2024 sind pro Garten 4 Pflichtstunden im Jahr zu leisten. 

In der Regel sollen die Gemeinschaftsleistungen beim Arbeitseinsatz erbracht werden. 

Arbeitseinsätze 2025 
jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

22. März 
12. April 
10. Mai 
24. Mai 
14. Juni 
12. Juli 
30. August 
27. September 
25. Oktober 
8. November 

Die Anmeldung erfolgt 

  • mit einem Formularvordruck beim Vorstand oder 

Zur Planung müssen die Anmeldungen spätestens 5Tage vor dem Termin eingehen. Spätere Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden. 

Am 8. November 2025 können maximal 10 Mitglieder die Gemeinschaftsleistungen erbringen. Diese 10 Plätze werden im Windhundverfahren, also entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung, vergeben. 

Für das Leisten der Pflichtstunden ist die Bestellung einer Ersatzkraft möglich. 

Ist die Ersatzkraft nicht Mitglied im Kleingärtnerverein Rudolphia besteht über den Verein kein Unfallversicherungsschutz beim Erbringen von Gemeinschaftsleistungen. 

Mit Unterschrift nimmt die Ersatzkraft dies am Tag des Arbeitseinsatzes zur Kenntnis. Gleichzeitig bestätigt sie mit Unterschrift, privat unfallversichert zu sein und die Prämie samt Versicherungssteuer fristgerecht gezahlt zu haben. 

Im Schadenfall können gegenüber dem KGV Rudolphia keinerlei Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. 

Für nicht erbrachte Gemeinschaftsleistungen ist der von der Mitgliederversammlung beschlossene Ersatzbeitrag von 40,00 € pro Stunde mit der Beitragszahlung 2026 zu entrichten. 

Die Vorstandssprechstunden finden an den Tagen der Arbeitseinsätze im Vorstandsbungalow in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr statt.